Im letzten Artikel dieser Reihe ging es um den Moment selbst:
die Kündigung, der Schock,
das Recht, in diesem Gespräch nicht funktionieren zu müssen.
Doch irgendwann – nach Stunden, meist erst nach ein paar Tagen – lichtet sich der Nebel wieder.
Der Kopf wird klarer. Genau jetzt beginnt die Phase, in der Sie handeln, statt nur zu reagieren.
Jetzt entscheidet sich oft mehr über Ihre nächsten Monate als das Gespräch selbst.
Denn hier werden Fakten geschaffen:
eine Unterschrift, eine Frist, eine Meldung, die Sie versäumen – was in dieser Phase zählt, ist nicht Tempo, sondern Sorgfalt.
Kurz für Eilige
Klären Sie Abfindung, Kündigungsfrist, Freistellung, Resturlaub und Zeugnis, bevor Sie mehr als eine Empfangsbestätigung unterschreiben.
Melden Sie sich innerhalb von drei Tagen, nachdem Sie von der Beendigung erfahren haben, arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit.
Das sollte Sie bedenken
Ein voreilig unterschriebener Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit auslösen und dazu führen, dass Ihre Abfindung zeitweise auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.
Lassen Sie sich vor einer Unterschrift unter so einen Vertrag oder auch bei anderen Punkten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.
200 Euro für eine Erstberatung gegen eine falsch verhandelte Abfindung oder eine Sperrzeit, die Sie nicht kommen sahen:
Rechnen Sie das gegeneinander auf, und die Entscheidung trifft sich fast von selbst. – Viele Kanzleien verrechnen die Kosten sogar, sobald Sie sie beauftragen.
Auch vor einer Kündigungsschutz-Klage sollten Sie sich beraten lassen.
Sie haben nur drei Wochen Zeit, um diese Klage einzureichen.
Eine Einschätzung, wie erfolgversprechend eine solche Klage ist, sollen Sie sich auf jeden Fall einholen.
Die Anwaltskosten und die gerichtlichen Kosten für einen Prozess tragen Sie selbst.– Egal wie der Prozess ausgeht.
Eckpunkte, die Sie klären sollten
Bevor Sie irgendetwas unterschreiben, sollten diese Punkte schwarz auf weiß auf dem Tisch liegen:
- Wie hoch ist die Abfindung, und wann wird sie fällig?
- Bis wann läuft die Kündigungsfrist, und werden Sie bis dahin freigestellt oder arbeiten Sie weiter?
- Was passiert mit Resturlaub und Überstunden?
- Welche Noten und Formulierung sollen im Arbeitszeugnis stehen?
- Wie hoch ist die Abfindung, und wann wird sie fällig?
- Bis wann läuft die Kündigungsfrist? Werden Sie bis dahin freigestellt oder arbeiten Sie weiter?
- Was passiert mit Resturlaub und Überstunden?
- Welche Noten und Formulierung sollen im Arbeitszeugnis stehen?
Warten Sie damit nicht bis zum letzten Tag – ein Zeugnis lässt sich vorab abstimmen, ein nachträglicher Streit darüber kostet Zeit und Nerven, die Sie in dieser Phase anderswo besser brauchen.
Die Falle Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag wirkt oft wie die schnelle, unkomplizierte Lösung – für beide Seiten.
Genau deshalb sollten Sie genau hinschauen.
Wer ihn unterschreibt, wirkt an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit.
Die Agentur für Arbeit wertet dies unter Umständen als selbst herbeigeführte Arbeitslosigkeit.
Die Folge kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen sein, in denen Sie kein Arbeitslosengeld erhalten.
Wird zusätzlich die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist nicht eingehalten, kann auch Ihre Abfindung für einen bestimmten Zeitraum auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden.
Ihre Zahlungen beginnen dann schlicht später.
Das heißt nicht, dass ein Aufhebungsvertrag grundsätzlich die falsche Wahl ist.
Es heißt: Unterschreiben Sie ihn nicht am selben Tag, an dem er Ihnen vorgelegt wird.
Nehmen Sie ihn mit, schlafen Sie eine Nacht darüber.
Lassen Sie ihn von jemandem gegenlesen, der sich damit auskennt.
Eine Frist, die Sie nicht verpassen dürfen
Wenn Sie eine Kündigung für unwirksam halten, bleiben Ihnen nur drei Wochen Zeit.
Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten haben.
Wenn Sie innerhalb dieser Frist keine Kündigungsschutzklage einreichen, wird die Kündigung unwiderruflich wirksam.
Egal wie berechtigt Ihre Einwände wären.
Genauso wichtig:
Melden Sie sich spätestens drei Tage, nachdem Sie von der Kündigung erfahren haben, bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend. Unabhängig vom tatsächlichen letzten Arbeitstag oder einer Kündigungsschutzklage.
Das ist online schnell erledigt.
Wer das versäumt, riskiert Nachteile beim Arbeitslosengeld.
Beide Fristen laufen, ganz egal ob Sie gerade bereit dafür sind oder nicht.
Einer meiner Klienten unterschrieb die Empfangsbestätigung seiner Kündigung, ohne die Zeile „einverstanden mit der Kündigung“ genau zu lesen.
Zwei Wochen später wollte er doch Kündigungsschutzklage einreichen. Zu spät:
Mit seiner Unterschrift hatte er der Kündigung bereits zugestimmt. Eine kurze Beratung vorab hätte genau das verhindert.
Fazit
Das erste Gefühl nach einer Kündigung ist oft Nebel, das Fallen in ein tiefes Loch.
Die Frage: „Warum ich“ und wer ist Schuld.
Genauso gibt es Wut, Trauer, Rachegedanken.
Der Aufhebungsvertrag drängt Sie zur schnellen Unterschrift.
Die Frist für die Kündigungsschutzklage läuft unabhängig davon, ob Sie sich gerade bereit fühlen oder nicht.
Trennen Sie beides:
was der Arbeitgeber eilig will, und was das Gesetz Ihnen tatsächlich vorschreibt.
Holen Sie sich Unterstützung, wo Sie sie brauchen:
rechtlich beim Anwalt, persönlich bei Menschen Ihres Vertrauens.
In der Phase danach geht es darum, den Blick in die Zukunft zu richten. Nicht mehr nach hinten zu schauen.
Orientierung wiederfinden, indem Sie Fakten prüfen, Fristen kennen und sich nicht drängen lassen.
Wenn Sie mitten in dieser Situation stecken und den Überblick behalten wollen, hilft ein Sparring-Gespräch:
die Angst vor der falschen Entscheidung, eine Bewerbungsstrategie für Ihre konkrete Situation und ein klares Bild davon, wie Ihr nächster Job und Arbeitgeber aussehen sollen. Melden Sie sich gern.
